Kaufhausdetektiv
Kaufhausdetektiv - Bewachung und Überwachung  

Kaufhausdetektiv

Der Kaufhausdetektiv - Bewachung und Überwachung ist sein Job!

Hierzulande unterscheidet man bei uns zwischen dem Privatdetektiv und dem Wirtschaftsdetektiv. Der „normale“ Detektiv kann auch eine Bewachungs- und / oder Überwachungsfunktion ausüben, zum Beispiel in Geschäften, am Großmarkt, in großen Kaufhäusern und Läden, dann ist die Bezeichnung "Kaufhausdetektiv" die korrekte Berufsbezeichnung.

Der Kaufhausdetektiv benötigt im Gegensatz zu den normalen Detektiven eine behördliche Bewachungserlaubnis, ohne diese darf er seine Arbeit im Kaufhaus, im Großmarkt usw. nicht ausüben. Der Kaufhausdetektiv darf Kameras und auch Mikrophone zur Überwachung der Verkaufsräume installieren; er kann sich natürlich auch selber gut versteckt und getarnt auf die Lauer legen um gemeine Diebe zu fangen. Hin und wieder kommt leider auch im Kaufhaus Vandalismus vor, auch diesem kann der Kaufhausdetektiv durch gründliche Observationen und durch Beobachtungen mit der Kamera entgegen wirken oder er kann den Verursacher auf frischer Tat zu ertappen.

Der Kaufhausdetektiv ist für Ermittlungen in und um das Kaufhaus zuständig, vielleicht um einen Spanner zu entlarven oder einen raffinierten Betrüger dingfest zu machen. Das Tätigkeitsgebiet ist sehr interessant, reich gefächert und der Beruf kann sehr spannend aber auch berührend sein, zumal auch zum Teil recht traurige persönliche Schicksale mit den verschiedensten Delikten damit verbunden sein können. Allerdings muss er auch geduldig sein, gerade bei Observationen kann lange Zeit nichts passieren.

Er muss Zeugenaussagen aufnehmen, kann Hausverbote aussprechen, muss Vorgangsprotokolle erstellen und vor allen Dingen eine gute Menschenkenntnis und ein gutes psychologisches Händchen haben. Es ist überaus sinnvoll wenn der Kaufhausdetektiv gute Kenntnisse zum Beispiel in den Bereichen Kriminalistik und Recht hat, damit ihm keine Fehler im Umgang mit den vermutlichen Tätern unterlaufen, die gravierende Folgen für ihn oder seinen Auftraggeber haben können.