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Privatdetektiv Der Privatdetektiv als Dienstleister
Der Privatdetektiv als Dienstleister bietet seinen Auftraggebern weitereichende Leistungen auf Basis eines Dienstleistungsvertrages gemäß BGB. Die getroffenen Vereinbarungen können so unterschiedlich wie die Aufgabengebiete der Privatdetektive sein. Die Inanspruchnahme der Privatdetektiv Dienstleistung ist in vielen Fällen eine begleitende Maßnahme zur Polizei und Staatsanwaltschaft. Doch auch wer kein Interesse an der Beauftragung von Staatlichen Institutionen hat nimmt die Privatdetektiv Dienste gerne in Anspruch.
Da in Bereichen des Zivilrechts (Fremdgehen, Unterhaltzahlungen usw.) die Staatlichen Strafverfolgungsbehörden keine oder unzureichende Ermittlungen einleiten ist die Dienstleistung Detektiv für private Auftraggeber meist in diesen gebieten gefragt.
Doch auch in der Wirtschaft oder bei Verdacht auf Betrug kann der Privatdetektiv zur Feststellung und Sammlung von Beweisen hilfreich sein. Eine weit zunehmendes Aufgabengebiet für Privatdetektive und Detekteien sind Wettbewerbs Delikte wie beispielsweise die Produktion oder der Vertrieb von Plagiaten. Die Dienstleistung des Privatdetektivs ist nicht gleichzusetzen mit einem Kaufhausdetektiv da dieser rein rechtlich eine Bewachende Aufgabe wahrnimmt und somit eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen.
Der Privatdetektiv oder die Detektei benötigen in der Regel keine Staatliche Erlaubnis und unterliegen auch keiner Kontrollbehörde. Der Detektiv Beruf ist in Deutschland nicht als solcher anerkannt und kann ohne Lizenz mit einem einfachen Gewerbe betrieben werden. Aus diesem Grund ist es ratsam sich im Vorfeld ausgiebig zu informieren um für sein Anliegen den richtigen Spezialisten zu engagieren. |
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